Sei auf der Hut vor Bösewichten im Internet: Sicherheitsrichtlinien lesen

EMAIL

info@gaia-world.org

Phone

(+49)6471-37 78 65 5

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026

1. Vertragspartner

Vertragspartner ist:

Gaia gUG (haftungsbeschränkt)
Vertreten durch Valentina Resnik und Sascha Belhanbel
Bismarckstraße 20a, zweite Reihe
35781 Weilburg
Deutschland
Telefon: +49 6471 37 78 65 5
E-Mail: info@gaia-world.org
Registergericht: Amtsgericht Limburg-Weilburg
Handelsregisternummer: HRB 6110
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: umsatzsteuerbefreit

Nachfolgend „GAIA“, „wir“ oder „uns“ genannt.

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen und Verträge von GAIA, insbesondere für:

  • Tiervermittlung im Rahmen der Tierschutzarbeit, kein kommerzieller Tierhandel,
  • Aufwandentschädigungen im Rahmen der Fundtierbeherbergung,
  • kostenpflichtige Unterbringung von Tieren von Partnerorganisationen,
  • kostenpflichtige Urlaubsbetreuung von Tieren,
  • Verkäufe über den Onlineshop,
  • Spenden für unsere Tierschutzarbeit.

Abweichende Bedingungen von Kundinnen, Kunden, Tierhalterinnen, Tierhaltern, Partnerorganisationen oder sonstigen Vertragspartnern gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.

3. Gemeinnütziger Zweck und Tierschutzauftrag

GAIA verfolgt gemeinnützige Zwecke im Bereich des Tierschutzes. Unsere Tätigkeiten dienen insbesondere der Versorgung, Pflege, Vermittlung, Unterbringung und Unterstützung von Tieren sowie der Förderung des Tierschutzgedankens.

Die Tiervermittlung erfolgt nicht als kommerzieller Tierhandel, sondern im Rahmen unserer Tierschutzarbeit. Schutzgebühren, Aufwandspauschalen und Kostenerstattungen dienen der anteiligen Deckung entstandener Kosten und der Unterstützung unserer Tierschutzarbeit.

4. Tiervermittlung im Rahmen der Tierschutzarbeit

4.1 Vermittlungsgrundsatz

Die Vermittlung von Tieren erfolgt nach sorgfältiger Prüfung und ausschließlich im Interesse des jeweiligen Tieres. Ein Anspruch auf Vermittlung eines bestimmten Tieres besteht nicht.

GAIA ist berechtigt, eine Vermittlung abzulehnen, insbesondere wenn Zweifel an einer tierschutzgerechten Haltung bestehen oder die Vermittlung aus Sicht von GAIA nicht dem Wohl des Tieres entspricht.

4.2 Angaben zum Tier

Wir bemühen uns, alle Angaben zu Alter, Gesundheitszustand, Verhalten, Herkunft, Verträglichkeit und besonderen Bedürfnissen eines Tieres nach bestem Wissen und Gewissen zu machen.

Da es sich häufig um Fundtiere, Abgabetiere, Auslandstierschutztiere oder Tiere mit unbekannter Vorgeschichte handelt, können bestimmte Eigenschaften, Vorerkrankungen oder Verhaltensweisen nicht immer vollständig bekannt sein. Eine Garantie für bestimmte Eigenschaften, Gesundheit, Verhalten oder Entwicklung eines Tieres übernehmen wir nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.

4.3 Schutzgebühr und Vermittlungsvertrag

Die Schutzgebühr dient der anteiligen Deckung von Kosten, insbesondere für Pflege, Unterbringung, tierärztliche Versorgung, Transport, Futter, Impfungen, Kennzeichnung und Verwaltung. Die Schutzgebühr und der damit verbundene Vermittlungsvertrag werden regelmäßig als Kaufvertrag nach § 433 BGB eingeordnet.

Die Vermittlung erfolgt grundsätzlich auf Grundlage eines gesonderten Vermittlungs- oder Schutzvertrages. In diesem Vertrag können weitere Regelungen enthalten sein, insbesondere zu Haltung und Versorgung des Tieres, Kastration, Kennzeichnung, Registrierung, tierärztlicher Versorgung, Rückgabe, Weitergabe, Nachkontrollen und Schutzgebühr.

4.4 Eigentums- und Rückgaberegelungen

Eigentums- und Rückgaberegelungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vermittlungs- oder Schutzvertrag. Eine eigenmächtige Weitergabe des vermittelten Tieres an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung von GAIA zulässig, sofern dies im Vertrag vorgesehen ist.

5. Fundtierbeherbergung und Aufwandentschädigungen

GAIA kann im Rahmen der Tierschutzarbeit Fundtiere aufnehmen, versorgen und beherbergen.

Für die Beherbergung, Pflege, Fütterung, tierärztliche Versorgung, Kennzeichnung, Verwaltung und sonstige notwendige Maßnahmen können Aufwandentschädigungen oder Kostenerstattungen entstehen, soweit diese gesetzlich zulässig und vertraglich oder öffentlich-rechtlich vorgesehen sind.

Die Höhe etwaiger Aufwandentschädigungen richtet sich nach dem konkreten Aufwand, bestehenden Vereinbarungen, kommunalen Regelungen oder gesonderten Preis- und Gebührenübersichten.

6. Unterbringung von Tieren von Partnerorganisationen

6.1 Leistungsumfang

GAIA kann Tiere von Partnerorganisationen kostenpflichtig unterbringen. Der konkrete Leistungsumfang wird individuell vereinbart und kann insbesondere Unterbringung, Fütterung, Grundpflege, Beobachtung des Gesundheitszustands, Dokumentation, Vermittlungsunterstützung und organisatorische Betreuung umfassen.

6.2 Mitwirkungspflichten der Partnerorganisation

Partnerorganisationen sind verpflichtet, GAIA alle relevanten Informationen zum Tier vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen, insbesondere zu Gesundheitszustand, Impfstatus, Verhalten, Aggressions- oder Angstverhalten, Unverträglichkeiten, Fütterung, Medikamentengabe, bekannten Erkrankungen und rechtlichem Status des Tieres.

Unvollständige oder falsche Angaben können zu Mehrkosten, Ablehnung der Aufnahme oder vorzeitiger Beendigung der Unterbringung führen.

6.3 Kosten und Abrechnung

Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Zusätzliche Kosten, insbesondere für tierärztliche Versorgung, Spezialfutter, Medikamente, Transporte oder außergewöhnlichen Betreuungsaufwand, können zusätzlich berechnet werden.

7. Kostenpflichtige Urlaubsbetreuung

7.1 Vertragsgegenstand

GAIA bietet nach vorheriger Vereinbarung kostenpflichtige Urlaubsbetreuung für Tiere an. Der genaue Zeitraum, die Tierart, der Betreuungsumfang und die Kosten werden individuell vereinbart.

7.2 Pflichten der Tierhalterin oder des Tierhalters

Tierhalterinnen und Tierhalter müssen vor Beginn der Betreuung alle für die Versorgung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitteilen, insbesondere Gesundheitszustand, Impfstatus, Medikamente, Futtervorgaben, Verhaltensauffälligkeiten, Unverträglichkeiten, Notfallkontakte und behandelnde Tierarztpraxis.

Das Tier muss frei von ansteckenden Krankheiten sein, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

7.3 Tierärztliche Versorgung

Im Notfall ist GAIA berechtigt, eine Tierärztin oder einen Tierarzt aufzusuchen und notwendige Maßnahmen veranlassen zu lassen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt die Tierhalterin oder der Tierhalter, sofern GAIA den Notfall nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

7.4 Abholung und Verlängerung

Das Tier ist zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen. Erfolgt keine rechtzeitige Abholung, können zusätzliche Betreuungskosten entstehen. GAIA ist berechtigt, notwendige Maßnahmen zur weiteren tierschutzgerechten Versorgung des Tieres zu treffen.

8. Onlineshop

8.1 Vertragsschluss

Die Darstellung von Produkten im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung. Mit Absenden der Bestellung gibt die Kundin oder der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn GAIA die Bestellung annimmt, zum Beispiel durch Bestellbestätigung, Zahlungsaufforderung oder Versand der Ware.

8.2 Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro. Ob Umsatzsteuer ausgewiesen wird, richtet sich nach den steuerlichen Vorgaben und dem Status von GAIA. Versandkosten werden, soweit anfallend, gesondert ausgewiesen.

Die verfügbaren Zahlungsmethoden werden im Bestellprozess angezeigt.

8.3 Lieferung

Die Lieferung erfolgt an die angegebene Lieferadresse. Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sollte ein Produkt nicht verfügbar sein, informieren wir die Kundin oder den Kunden unverzüglich.

8.4 Eigentumsvorbehalt und Gewährleistung

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von GAIA. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes zulässig vereinbart wurde.

9. Spenden

9.1 Zweck der Spenden

Spenden an GAIA dienen der Unterstützung unserer gemeinnützigen Tierschutzarbeit. Spenden können allgemein oder zweckgebunden erfolgen.

9.2 Zweckgebundene Spenden

Bei zweckgebundenen Spenden bemühen wir uns, die Spende entsprechend dem angegebenen Zweck zu verwenden. Sollte die zweckentsprechende Verwendung nicht oder nicht mehr möglich sein, darf GAIA die Spende für vergleichbare gemeinnützige Tierschutzzwecke verwenden.

9.3 Keine Gegenleistung und Spendenbescheinigung

Spenden erfolgen freiwillig und ohne Anspruch auf eine konkrete Gegenleistung. Soweit gesetzlich zulässig und die erforderlichen Angaben vorliegen, kann GAIA eine Spendenbescheinigung oder Zuwendungsbestätigung ausstellen.

10. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucherinnen und Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Einzelheiten zum Widerrufsrecht, zu Fristen, Ausnahmen und Folgen des Widerrufs ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

Das Widerrufsrecht kann bei bestimmten Leistungen ausgeschlossen sein oder vorzeitig erlöschen, insbesondere wenn Dienstleistungen vollständig erbracht wurden und die Verbraucherin oder der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird.

11. Haftung

GAIA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet GAIA nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für Schäden, die durch unvollständige, falsche oder verspätete Angaben von Tierhalterinnen, Tierhaltern, Kundinnen, Kunden oder Partnerorganisationen entstehen, übernimmt GAIA keine Haftung, sofern GAIA den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

12. Verantwortung für Tierangaben und Verhalten

Bei Tieren mit unbekannter oder unvollständiger Vorgeschichte können spätere gesundheitliche oder verhaltensbezogene Entwicklungen nicht ausgeschlossen werden. Die Verantwortung für eine tierschutzgerechte Haltung nach Übernahme eines Tieres liegt bei der übernehmenden Person oder Organisation.

13. Datenschutz

GAIA verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen finden sich in unserer Datenschutzerklärung unter https://www.gaia-world.org/info/datenschutz/.

14. Kommunikation

Die Kommunikation kann per E-Mail, Telefon, Post oder über Onlineformulare erfolgen. Kundinnen, Kunden, Tierhalterinnen, Tierhalter und Partnerorganisationen sind verpflichtet, korrekte Kontaktdaten anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

15. Änderungen der AGB

GAIA behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, unserer Angebote oder organisatorischer Abläufe. Für bereits geschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von GAIA.